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Schwerpunktbereich 5

 

Der Schwerpunktbereich 5 bietet eine ausgewogene Mischung aus Vertiefung und Ergänzung in den Fächern Öffentliches Recht und Europarecht.

Die Kurse können bereits parallel zu den Pflichtvorlesungen zum Besonderen Verwaltungsrecht begonnen werden. Dadurch eröffnen sich Vertiefungs- und Übungsmöglichkeiten für eine zielgerechte Vorbereitung auf das Pflichtfach „Öffentliches Recht“, welches im staatlichen Teil des Ersten Examens in zwei Klausuren abgeprüft wird.

Der Schwerpunktbereich bereitet inhaltlich auf die breit gefächerten und attraktiven Berufstätigkeiten vor: in der öffentlichen Verwaltung bei Bund, Ländern, Gemeinden, Kammern, bei Verbänden, Organisationen der Zivilgesellschaft, Anwaltskanzleien, Verwaltungsgerichten sowie bei Wirtschaftsunternehmen. Der Verbund von öffentlichem Wirtschaftsrecht, Energie- und Umweltrecht bildet bundesweit ein herausragendes Profil. Dies kommt der späteren beruflichen Praxis besonders zugute. Nach Abschluss der Berufsausbildung können die erworbenen Kenntnisse in die Weiterbildung zum „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ und zum „Fachanwalt für Agrarrecht“ münden. Beide umfassen auch das Umweltrecht.

Fächerbeschreibung

Öffentliches Wirtschaftsrecht: Gegenstand der Lehrveranstaltung ist das Gewerberecht sowie ausgewählte Bereiche des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Nach einer Einführung in die Zielsetzungen staatlicher Wirtschaftsaufsicht werden die Vorgaben des Grundgesetzes und die Einbindung des Wirtschaftsverwaltungsrechts in den europäischen Binnenmarkt behandelt. Ausführlich besprochen werden das für das Wirtschaftsverwaltungsrecht grundlegende Gewerberecht sowie das Handwerks- und das Gaststättenrecht als relevante Bereiche des Gewerbenebenrechts. Zudem werden ausgewählte Fragen, z.B. aus dem Regulierungsrecht, dem Subventionsrecht und dem Recht der öffentlichen Unternehmen vorgestellt. Die Veranstaltung vermittelt so die Grundlagen und einen Überblick über das Öffentliche Wirtschaftsrecht.

Energierecht: Die Vorlesung vermittelt Grundkenntnisse zur Gewährleistung einer sicheren, preisgünstigen und umweltverträglichen Energieversorgung nach internationalem, europäischem und deutschem Recht. Neben Fragen der Primärenergiebeschaffung (Öl, Gas, Bergbau) geht es im Schwerpunkt um die leitungsgebundene Versorgung mit Strom und Gas im EU-Energiebinnenmarkt (Energiewirtschafts-recht mit Netzregulierung). Behandelt werden ferner umwelt- bzw. klimaschutzrechtliche Aspekte der deutschen „Energiewende“, insbesondere die Förderung erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz sowie der Emissionsrechtehandel und der „Atomausstieg“.

Öffentliches Internet- und Medienrecht: Im „Öffentlichen Internet- und Medienrecht“ werden die Rechtsgrundlagen einer digitalisierten Medienordnung vermittelt. Gleichermaßen relevant für die Gewährleistung einer freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sind digitale Plattformen, die sich auch als Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen verstehen lassen. Hier bestehende Regulierungsansätze und ihre rechtlichen Grundlagen bilden einen Schwerpunkt.

Privatisierungs- und Vergaberecht: Die Veranstaltung behandelt das Vergaberecht sowie die Privatisierung staatlicher Aufgabenerfüllung, die in der modernen Verwaltungspraxis ein häufiger Auslöser von staatlichen Beschaffungsmaßnahmen sind. Als Grundlage wird zunächst das Phänomen der Privatisierung im Verwaltungsrecht verortet und die verschiedenen Formen der formellen, materiellen und funktionalen Privatisierung behandelt. Dabei werden auch Fragen der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand angesprochen. Ausführlich wird dann das Recht der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen im Wege der Vergabe öffentlicher Aufträge besprochen. Die Lehrveranstaltung behandelt den Anwendungsbereich des Vergaberechts, die Verfahrensarten, den Verfahrensablauf sowie den Rechtsschutz im Vergabeverfahren umfassend und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung sowie der europarechtlichen Grundlagen.

Umwelt- und Klimaschutzrecht: Die Vorlesung „Umwelt- und Klimaschutzrecht“ befasst sich im ersten Teil mit dem Rechtsrahmen und Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Umweltrechts (Umweltrecht – Allgemeiner Teil). Ausgehend von den unionsrechtlichen und deutschen Rechtsquellen und Prinzipien des Umweltrechts werden insbesondere die Handlungs- und Wirkungsformen des Umweltrechts behandelt. Im Besonderen Teil des Umweltrechts geht es im Schwerpunkt um das Immissionsschutzrecht (BIm-SchG) als Referenzgebiet des Umweltrechts. Ihm kommt in der Praxis aufgrund seines sehr breiten Anwendungsbereichs besondere Bedeutung zu (Anlagenzulassung, - z.B. Kraftwerke, Windpark; Luftreinhalteplanung – z.B. Dieselfahrverbote). Es wird ein konkreter Zugang zur Rechtsanwendung vermittelt einschließlich der Fragen zum Rechtsschutz. Schließlich werden die Grundlinien des Klimaschutzrechts aufgezeigt (Rechtsrahmen für den Emissionshandel, das Klimaschutzgesetz, einschließlich der unions- und verfassungsrechtlichen Bezüge).

Planungsrecht: Während das Recht der Bauleitplanung in der Baurechtsvorlesung behandelt wird, ist Gegenstand der Vorlesung Planungsrecht das Recht der räumlichen Gesamtplanung, Landes- und Regionalplanung sowie der Fachplanung. Es werden Recht und Praxis von Planungsprozessen für Infrastrukturvorhaben dargestellt. Dabei werden Kenntnisse des Planfeststellungsrechts mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung vermittelt. Im materiellen Recht gibt die Vorlesung einen Überblick über die Anforderungen an Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur, wie Autobahnen und Flughäfen, sowie der Energieleitungsinfrastruktur. Abschließend werden die prozessualen Besonderheiten der gerichtlichen Auseinandersetzungen um diese umweltrechtsrelevanten Großprojekte behandelt.

Recht der öffentlichen Versorgung, insbesondere Regulierungsrecht: In der Vorlesung „Recht der öffentlichen Versorgung, insbesondere Regulierungsrecht“ geht es um ein besonderes, da wesentlich mit dem Aspekt des Gemeinwohls bzw. der „allgemeinen“ Versorgung verbundenes, Teilgebiet der Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik, das auch als „Recht der öffentlichen Infrastrukturen“ (engl. etwa essential facilities; public utilities) bezeichnet wird. Einen Schwerpunkt bildet die spezielle „Regulierung“ durch staatliche Regulierungsbehörden insbesondere in den sog. „Netzwirtschaften“ (Telekommunikation, Post, Energie und Eisenbahnen). Sie ist an der Schnittstelle zwischen dem Kartellrecht (GWB) und fachgesetzlichen Vorgaben zur Regulierung bspw. im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angesiedelt. Neben der Erläuterung allgemeiner verfassungs- wie auch völker- und europarechtlicher Koordinaten der „öffentlichen Versorgung“ werden Überblicke zu ausgewählten Rechts- bzw. Regulierungsbereichen (namentlich: Wasser- und Energiewirtschaft) vermittelt. Hinweise zu staatlichen Beihilfen/Subventionen und zum Recht der öffentlichen Auftragsvergabe runden das Programm ab.

Telekommunikations- und IT-Recht (mit Datenschutzrecht): In der Vorlesung „Telekommunikations- und IT-Recht (mit Datenschutzrecht)“ werden Rechtsgrundlagen von Telekommunikationsinfrastrukturen vermittelt. Dies bezieht sich etwa auf Regulierungsverpflichtungen, um flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten, oder den Schutz von Fernmeldegeheimnis und Datensicherheit.

Europäisches Wirtschaftsrecht: Die Lehrveranstaltung „Europäisches Wirtschaftsrecht“ befasst sich mit dem Recht der Europäischen Union und behandelt insbesondere den Binnenmarkt, die Grundfreiheiten sowie das formelle und materielle Beihilfenrecht. Der erste Teil der Veranstaltung widmet sich den Grundfreiheiten und (sonstigen) Diskriminierungsverboten des AEUV. Vermittelt wird zunächst die Funktion der Grundfreiheiten im Unionsrecht, insb. im Verhältnis zum Gemeinsamen Markt resp. Binnenmarkt. Anschließend folgt eine vertiefte Darstellung der Grundfreiheiten (insb. der Warenverkehrsfreiheit) und der allgemeinen europäischen Diskriminierungsverbote. Der zweite Teil widmet sich der Wettbewerbsordnung des AEUV und stellt dabei das europäische Beihilfenrecht mit seinen materiellen wie verfahrensrechtlichen Dimensionen in den Fokus.

Studierende, die im Hauptstudium und Schwerpunktbereich Vorlesungen besucht haben, können das Zusatzzertifikat „Verwaltungsrecht für die Wirtschaft“ erwerben. Darüber hinaus bietet der Schwerpunkt in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Berg- und Energierecht das Zusatzzertifikat „Energiewirtschaft“ an.