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Schwerpunktbereich 5

 

Der Schwerpunktbereich 5 bietet eine ausgewogene Mischung aus Vertiefung und Ergänzung in den Fächern Öffentliches Recht und Europarecht.

Die Kurse können bereits parallel zu den Pflichtvorlesungen zum Besonderen Verwaltungsrecht begonnen werden. Dadurch eröffnen sich Vertiefungs- und Übungsmöglichkeiten für eine zielgerechte Vorbereitung auf das Pflichtfach „Öffentliches Recht“, welches im staatlichen Teil des Ersten Examens in zwei Klausuren abgeprüft wird.

Der Schwerpunktbereich bereitet inhaltlich auf die breit gefächerten und attraktiven Berufstätigkeiten vor: in der öffentlichen Verwaltung bei Bund, Ländern, Gemeinden, Kammern, bei Verbänden, Organisationen der Zivilgesellschaft, Anwaltskanzleien, Verwaltungsgerichten sowie bei Wirtschaftsunternehmen. Der Verbund von öffentlichem Wirtschaftsrecht, Energie- und Umweltrecht bildet bundesweit ein herausragendes Profil. Dies kommt der späteren beruflichen Praxis besonders zugute. Nach Abschluss der Berufsausbildung können die erworbenen Kenntnisse in die Weiterbildung zum „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ und zum „Fachanwalt für Agrarrecht“ münden. Beide umfassen auch das Umweltrecht.

 

Fächerbeschreibung:

Das „Wirtschaftsverwaltungsrecht“ bietet eine Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht, mit speziellem Blick auf die Beziehungen des Staates zur Wirtschaft. Hinzu tritt die Veranstaltung „Energierecht“, die eine gerade im Ruhrgebiet interessante Spezialisierung bietet und sich u.a. mit der Energiewende beschäftigt.

Die Veranstaltung „Europäisches Wirtschaftsrecht“ dient der Vertiefung der bereits in den beiden Pflichtveranstaltungen zum Europarecht gelegten Grundlagen unter Einbeziehung des Rechtsschutzes vor den europäischen Gerichten. In der Veranstaltung „Privatisierungs- und Vergaberecht“ geht es um die auf allen Ebenen stattfindenden und umfangreichen Beratungsbedarf auslösenden „Public Private Partnerships“ sowie um die Rahmenbedingungen für öffentliche Unternehmen.

Im „Umwelt- und Planungsrecht“ wird das rechtliche Instrumentarium der unverändert höchst bedeutsamen Umweltschutzpolitik vorgestellt. Ferner geht es um den Rechtsrahmen der Planung von Straßen wie anderen Infrastruktureinrichtungen sowie um den diesbezüglichen Schutz von Anliegern und Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. Die Veranstaltung „Immissionsschutz- und Emissionshandelsrechts“ befasst sich insbesondere mit der Genehmigung von Industrieanlagen und dem System des Emissionszertifikathandels der EU.

Das Telekommunikationsrecht setzt sich mit praxisrelevanten Fragen und Problemen auseinander in Bezug auf die technische Übermittlung von Informationen nach dem Telekommunikationsgesetz. Dagegen befasst sich das Medienrecht mit der Regulierung von Informationen und Kommunikationsmitteln.

Studierende, die im Hauptstudium und Schwerpunktbereich Vorlesungen besucht haben, können das Zusatzzertifikat „Verwaltungsrecht für die Wirtschaft“ erwerben. Darüber hinaus bietet der Schwerpunkt in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Berg- und Energierecht das Zusatzzertifikat „Energiewirtschaft“ an.